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Scheich Al Jaber droht AUA mit Gegenklage

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Der geplatzte Einstieg bei der AUA hat ein juristisches Nachspiel: Die AUA drohte Scheich Al Jaber mit Klage - dieser nun mit Gegenklage.

Der saudiarabische Investor Mohammed Bin Issa Al Jaber bereitet sich offensichtlich schon auf eine mögliche Schadenersatzklage durch die AUA wegen der nicht zustande gekommenen 150 Mio. Euro-Investition vor und droht seinerseits mit einer Gegenklage. "In so einem Verfahren wird es aber nicht nur um die Abwehr der unberechtigten Forderungen der AUA gehen, sondern Scheich Al Jaber wird ohne Zweifel Gegenklage auf Schadenersatz gegen die AUA erheben", lässt Al Jaber über seine Rechtsanwältin Bettina Knötzl von der Anwaltskanzlei Wolf Theiss, heute, Freitag, ausrichten.

Al Jaber reagiert damit auf Medienberichte, wonach der geplatzte Einstieg von Al Jaber bei der AUA ein teures gerichtliches Nachspiel haben dürfte. AUA-Anwälte würden bereits an einer saftigen Schadenersatzklage für den Fall feilen, dass man sich nicht auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags einigt.

"Ich habe mir bisher im Interesse der AUA und aufgrund meiner Verbundenheit mit Österreich große Zurückhaltung auferlegt. Diese Geduld wird von der AUA nun aber über die Maßen strapaziert. Die AUA bewegt sich auf einem sehr riskanten Kurs", so Al Jaber heute in einer ersten Reaktion.

"Wenn die AUA die Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes möchte, dann soll sie diese Gerichtsentscheidung gerne bekommen", sagt Knötzl. Die AUA habe ihre Pflichten gegenüber ihrem Verhandlungspartner Al Jaber - und auch gegenüber der Öffentlichkeit - wiederholt und bewusst grob verletzt. "Zu glauben, das Risiko der AUA bestünde lediglich in einer Ersatzpflicht für die Prozesskosten, ist blauäugig. Die AUA unterschätzt offenkundig die Folgen der dann auf sie zukommenden Prozesslawine", so Knötzl.

Al Jaber hat in der Zwischenzeit auch den Linzer Jusprofessor Martin Karollus, Experte für Gesellschaftsrecht und Zivilrecht, beigezogen. Dieser spreche von einem "für die AUA hochriskanten Prozess", heißt es heute. Keine Vertragsklausel könne die Anfechtung wegen bewusster Verletzung von Aufklärungspflichten oder arglistiger Täuschung ausschließen.

Auch sonst entstehe der Eindruck, dass weitere Risiken der AUA entweder gänzlich übersehen oder in ihrer Tragweite verkannt werden. So werde etwa der Inhalt relevanter Vertragsklauseln in den aktuellen Medien-Äußerungen unrichtig dargestellt. Es sei schwer vorstellbar, dass diese in der Öffentlichkeit verbreitete Einschätzung der Berater auch gegenüber den Organen der AUA so vertreten werde.

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