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Schlecker durchsucht Mitarbeiter-Taschen

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Auch die Kästen der Dienstnehmer werden kontrolliert - Die Gewerkschaft rät den Betroffenen zu verweigern.

Die Art, wie die Drogeriekette Schlecker mit ihren Mitarbeitern umgeht, ist der Gewerkschaft nach wie vor ein Dorn im Auge. Berichte von Schlecker-Mitarbeitern über illegale Kontrollen privater Taschen und Spinde hätten in letzter Zeit wieder zugenommen, kritisiert die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier.

"Unter Generalverdacht"
"Es ist unerträglich, dass die Beschäftigten bei Schlecker offenbar unter Generalverdacht stehen", empört sich der Vize-Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer. Bei Schlecker war zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Taschenkontrollen illegitim
Die Gewerkschaft hatte bereits im April dieses Jahres eine österreichweite Umfrage unter Schlecker-Mitarbeitern durchgeführt, bei der drei Viertel der Befragten über Taschenkontrollen berichtet hatten. Solche Kontrollen sind aber laut Arbeitsverfassungsgesetz nur dann zulässig, wenn in einer Betriebsvereinbarung klar geregelt ist, wann, unter welchen Bedingungen und durch wen solche Durchsuchungen durchgeführt werden dürfen.

Betriebsrat schwächelt
Ob es eine solche Betriebsvereinbarung gibt, hat die Geschäftsführung von Schlecker auf Anfrage der Gewerkschaft nicht beantwortet. Der Betriebsrat hätte zwar Möglichkeiten, diese Kontrollen zu unterbinden, unternimmt aber nichts, so die GPA-djp.

Durchsuchung verweigern
Die Gewerkschaft empfiehlt den Betroffenen, sich zu wehren und die Durchsuchung ihrer privaten Taschen künftig zu verweigern. Wenn ihnen dann Konsequenzen oder gar Kündigungen angedroht werden, gibt es klare rechtliche Möglichkeiten, sie zu schützen.

Schlecker beschäftigt laut GPA-djp in seinen etwa 1.180 österreichischen Filialen rund 4.000 Mitarbeiter - die meisten davon Frauen, die teilzeitbeschäftigt sind. Wegen "gravierender Missstände" bei den Arbeitsbedingungen war Schlecker in der Vergangenheit bereits mehrfach ins Visier der Gewerkschaft geraten.

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