Betrügerische Krida

Schuldspruch für Andre Rettberg rechtskräftig

12.06.2008

Der Oberste Gerichtshof hat nach zwei Jahren den Schuldspruch gegen Andre Rettberg wegen versuchter betrügerischer Krida bestätigt.

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Er wurde damals zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Wie OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Donnerstagnachmittag bekanntgab, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Libro-Generaldirektors zurückgewiesen. Ob Rettberg für acht Monate ins Gefängnis muss - lediglich 28 Monate hatte ihm das Erstgericht bedingt nachgesehen- , muss jetzt das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden.

Versuch, Vermögen zu verheimlichen
Rettberg war in erster Instanz schuldig erkannt worden, ab Sommer 2001 die Befriedigung seiner Gläubiger zu schmälern versucht zu haben, indem er Bestandteile seines Vermögens - darunter eine Firmenbeteiligung im Nominalwert von 4,4 Mio. Euro - verheimlichte. Der OGH bestätigte die Rechtsansicht des Erstgerichts, der Schuldspruch ist daher rechtskräftig. Die Entscheidung über Rettbergs Strafberufung übertrugen die Höchstrichter dem OLG.

Libro-Verfahren noch im Ermittlungsstadium
Ob Rettberg im Zusammenhang mit der Libro-Pleite - die Buch- und Papierhandelskette war 2002 in den Konkurs geschlittert - vor Gericht gestellt wird, ist noch immer offen. "Das Verfahren befindet sich weiter im Ermittlungsstadium", teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, mit.

Das Landeskriminalamt Niederösterreich hatte im September 2006 die langjährigen Ermittlungen zum Libro-Desaster abgeschlossen und eine Vollanzeige eingebracht: Zwölf Aufsichtsräte um den ehemaligen Aufsichtsratspräsidenten der Libro AG, Kurt Stiassny, die ehemaligen Vorstände Andre Rettberg und Johann Knöbl sowie vier Wirtschaftsprüfer wurden darin der betrügerischen Krida, der Untreue und Bilanzfälschung bezichtigt. Zentraler Vorwurf : Der angeblich "geschönte" Jahresabschluss vom 28. Februar 1999. Dieser soll u.a. falsche Datumsangaben enthalten, Verträge unrichtig dargestellt und Ergebnisse von Tochterfirmen einbezogen haben, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht geprüft waren bzw. gar nicht mehr zum Libro-Konzern gehörten.

Gutachten ließen auf sich warten
Seither ist nach außen hin nicht viel passiert, da vor allem die benötigten Gutachten geraume Zeit auf sich warten ließen. Zur Aufbewahrung der 70.000 Aktenordner wurde sogar ein eigenes Lager angelegt. Im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer hat Rettberg nun einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens eingebracht: Darin urgiert er die für ihn unzumutbare Wartezeit, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Unter Berücksichtigung der Strafprozessordnung sei die Anzeige daher nicht weiter zu verfolgen.

Ob diesem Antrag Folge geleistet wird, muss das Landesgericht Wiener Neustadt entscheiden.

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