Auch die Schweiz wird künftig schneller Auskunft über Kunden geben.
Auch die Schweiz will bei der internationalen Zusammenarbeit gegen Steuerdelikte den OECD-Standard übernehmen. Damit soll die Zusammenarbeit auch im Falle der Steuerhinterziehung auf konkrete und begründete Anfrage möglich werden. Eine parallele Regelung soll es auch in Österreich geben.
Amtshilfe leisten
Die Umsetzung des Beschlusses soll über die
Doppelbesteuerungsabkommen erfolgen. Der Schweizer Bundesrat will bei der
künftigen Amtshilfepolitik eine Reihe von unverzichtbaren Elementen
einhalten. Dazu gehörten faire Übergangslösungen, die Begrenzung der
Amtshilfe auf Einzelfälle und die Wahrung des Verfahrensschutzes. Formell
wird der Bundesrat seinen bisherigen Vorbehalt zum
Informationsaustauschartikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückziehen.
Gilt nur für Ausländer
Die neue Praxis, nach der nicht
nur in Fällen von Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung
Amtshilfe geleistet wird, wird erst Wirkung entfalten, wenn die neu
ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft treten. Damit wird auch
das Parlament mitreden können, weil es die DBA genehmigen muss. Beim
Bankgeheimnis im Inneren ergibt sich durch den Kurswechsel keine Änderung.
Die Konzession beim Schutz des Bankgeheimnisses für ausländische Steuerflüchtlinge war erwartet worden, nachdem eine Reihe von anderen Ländern ähnliche Zugeständnisse gemacht hatten, und die Schweiz Gefahr lief, vom bevorstehenden G-20-Gipfel in London auf einer Schwarzen Liste als nicht kooperatives Land angeprangert zu werden.