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Skylink: Flughafen gegen RH-Prüfung

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Der Rechnungshof-Präsident will die Vorgänge um den Bau des neuen Terminals aber dennoch prüfen.

Die Rechnungshofprüfer dürfen - zumindest vorerst - die Vorgänge um den Bau des neuen Terminals "Skylink" am Flughafen Wien nicht untersuchen. Der Vorstand sieht keine rechtliche Basis für eine Prüfung durch den Rechnungshof. Diese rechtsverbindliche Feststellung könne nur der Verfassungsgerichtshof (VfGH) treffen, das hätten mehrere Expertengutachten ergeben.

Ungeachtet der Entscheidung des Flughafen-Vorstandes hält der Rechnungshof (RH) aber an einer Prüfung der Vorgänge um den Bau des neuen Terminals fest. "Der Rechnungshof ist nach wie vor der Überzeugung, dass eine Prüfung zulässig ist", sagte RH-Präsident Josef Moser am Montag. Die Faktenlage - durch die Wirkung des Syndikatsvertrages zwischen den beiden Kernaktionären Wien und Niederösterreich - und die Rechtslage im Übernahmegesetz unterlegten diese Argumentation.

Prüfversuch am Dienstag
Gemäß RH-Präsident Moser werden die Prüfer am Dienstag einen ersten Prüfversuch am Flughafen unternehmen. Wird ihnen der Zugang zu den Büchern verweigert, wird der RH die Haupteigentümer, Wien und Niederösterreich, informieren. Scheitert dann auch ein zweiter Prüfversuch, ergeht ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof, über die Zuständigkeit zu entscheiden.

Laut Verfassung darf der RH Unternehmen mit mindestens 50 Prozent Staatsanteil prüfen oder wenn eine Beherrschung vorliegt, auch wenn die öffentliche Hand weniger als die Hälfte des Grundkapitals hält. "Der Rechnungshof sieht es als seine Verpflichtung an, nicht wegzuschauen, sondern alles zu unternehmen, um Transparenz in die Sache zu bringen" sagte Moser.

Drei Rechtsgutachten
Der börsenotierte Flughafen Wien hat sich in seiner Position gegen eine RH-Prüfung gleich mit drei Rechtsgutachten bewaffnet. Namhafte Experten seien darin zu dem Schluss gekommen, dass "keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine Prüfung durch den Rechnungshof gegeben ist", so die Flughafen Wien AG. Eine freiwillige Prüfung könnte Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Außerdem überwogen nach Ansicht von Verfassungsrechtsexperten die Argumente, die gegen eine Zuständigkeit des Rechnungshofs sprechen.

Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung "dominieren jene juristischen Argumente, die gegen das Bestehen eines Beherrschungsverhältnisses und damit gegen eine Kontrollzuständigkeit des Rechnungshofes sprechen", zitiert der Flughafen aus dem Gutachten des Verfassungsrechtsexperten Bernd-Christian Funk. Juristisch gesehen liege "eine verfassungsrechtliche Frage vor, die durch die bisherige Rechtsprechung zwar nicht eindeutig, jedoch in argumentativer Fortschreibung dieser Rechtsprechung im Sinne der Verneinung der Kontrollkompetenzen des Rechnungshofes beantwortet werden kann". Für die verbindliche Entscheidung sei aber "der Verfassungsgerichtshof zuständig".

"Verletzung einer Sorgfaltspflicht"
Der Wiener Rechtsanwalt Wolf Theiss sei zu dem Schluss gekommen, dass sich der Vorstand "bei Zustimmung zu einer Rechnungshofprüfung einer Verletzung seiner Sorgfaltspflicht schuldig machen" würde, wenn er eine solche zulassen würde. Nach Meinung des Verfassungsrechtsexperten Franz Marhold wiederum führe "die widerspruchslose Hinnahme der Prüfung durch den Rechnungshof zu einer verfassungsrechtlich nicht vorgesehenen Prüfsituation, die weitere Rechtsunsicherheiten nach sich ziehen wird", hieß es weiter.

"Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, weil wir selbst sehr daran interessiert sind, die Entwicklungen rund um das Projekt Skylink aufzuklären, so der Flughafen-Vorstand in der Pressemitteilung. Der Aufsichtsrat habe den Beschluss positiv zu Kenntnis genommen.

Die Juristen des Rechnungshofs (RH) sehen eine Beherrschung der Flughafen Wien AG durch die öffentliche Hand gegeben, obwohl Wien und Niederösterreich zusammen nur 40 Prozent halten. Ausschlaggebend sei dabei ein Syndikatsvertrag, der früher auch die Anteile der ÖIAG einbezogen hat. 10 Prozent wurden später von der Mitarbeiterstiftung übernommen, nicht allerdings der Syndikatsvertrag.

Betriebsrat für Prüfung
Der Betriebsratsvorsitzende am Flughafen Wien, Manfred Biegler, plädiert für eine aktienrechtliche Sonderprüfung des Baudebakels beim neuen Terminal Skylink. Eine aktienrechtliche Sonderprüfung wäre "im Sinne des Unternehmens und der Mitarbeiter" die beste Lösung, betonte Biegler, weil damit der Vorwurf des Verheimlichens falle. Die Belegschaft habe jedenfalls "höchstes Interesse" alles aufzuklären um wieder in Ruhe arbeiten zu können.

Die Mitarbeiterstiftung ist mit 10 Prozent drittgrößter Aktionär der Flughafen AG. "Wir werden als Stiftung offensiv werden", sagte Jöch. Eine solche Sonderprüfung bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der Aktionäre, also müsste eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, was binnen Wochen möglich wäre, so Biegler und Jöch unisono.

Neue Vorwürfe aufgetaucht
Indes sind rund um den Skylink-Bau neue Vorwürfe aufgetaucht: Einem Bericht der "Presse" zufolge, soll bei der Staatsanwaltschaft Wels eine Sachverhaltsdarstellung eingegangen sein, in der einer am Bau beteiligten Firma Betrug oder zumindest Gemeingefährdung vorgeworfen wird. Das Unternehmen soll Lieferung und Montage von Brandschutztüren verrechnet haben, die Produkte sollen aber nicht den für Feuerschutz vorgeschriebenen Normen entsprechen.

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