Wegen seiner Aussage zum Atomic-Konkurs im ORF wurde Ewald Stadler wegen übler Nachrede zu einer Strafe von 4.800 Euro verurteilt.
Der Nationalratsabgeordnete und Ex-Volksanwalt Ewald Stadler ist am Dienstag wegen seiner Äußerungen in einer ORF-Sendung 2004 zum Atomic-Konkurs wegen übler Nachrede zu 4.800 Euro unbedingt verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Stadler geht in Berufung
Das Gericht hat seine Vorwürfe gegenüber
den beiden Privatanklägern, dem Konkursrichter Gregor Sieber und dem
Masseverwalter Karl Ludwig Vavrovsky, als nicht erwiesen erachtet. Die
Aussagen Stadlers seien auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es
im mündlich verkündeten Urteil. Sein Anwalt Michael Rami hat Berufung
angemeldet.
Vorwurf der mutwilligen Zerstörung
Stadler hatte in seiner
Zeit als Volksanwalt den beiden Juristen vorgeworfen, dass sie durch ihr
Zusammenwirken ein österreichisches Paradeunternehmen mutwillig zerstören
wollten und das Ski-Unternehmen unter Preis verkauft hätten. Auch sein
Wechsel in den Nationalrat, der Stadler Immunität gewährte, konnte den seit
2005 anhängigen Prozess nicht aufhalten: Er wurde Ende 2006 vom Parlament
ausgeliefert. Richterin Brigitte Zeilinger sah in den massiven Vorwürfen
Stadlers gegenüber den beiden Privatanklägern, aber auch der Justiz
insgesamt - Stadler sprach von einem "Justizskandal" - ein schweres
Verschulden.