Urteile am 18. Juni
Steuer-Prozess gegen Ottakringer-Manager
21.04.2009
Dem Chef der Ottakringer Brauerei AG wird Steuerbetrug vorgeworfen. Bei einer Verurteilung droht Siegfried Menz Geldstrafe oder zwei Jahre Haft. Für den 56-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung. Auch drei weitere Manager stehen unter Verdacht.
Im Wiener Landesgericht ist am Dienstag der Prozess gegen Siegfried Menz, den Vorstandsvorsitzenden der Ottakringer Brauerei AG, eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft legt dem 56-Jährigen und drei weiteren Brauerei-Managern Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Last. Das Verfahren, bei dem die Öffentlichkeit nach wenigen Minuten auf Antrag der Verteidiger ausgeschlossen wurde, ist auf zwei Monate anberaumt.
Urteile am 18. Juni
Die Urteile sollen am 18. Juni verkündet
werden. Menz und die Mitangeklagten weisen die Anschuldigungen als haltlos
zurück.
"Bei den Angeklagten handelt es sich im weitesten Sinn um Bierbrauer", meinte Staatsanwalt Hans-Christian Leiningen-Westerburg. Ihr Unternehmen hätte Mitte der 90er Jahre unter Absatzschwierigkeiten gelitten, weil es - so zumindest die Darstellung des öffentlichen Anklägers - bei anderen Brauereien gang und gäbe war, Bier "schwarz" zu verkaufen.
Folglich habe man auch bei Ottakringer zwischen 1995 und 1998 Gastwirte mit nicht versteuerten Getränkelieferungen versorgt, um damit die Abwanderung zur Konkurrenz zu verhindern. "Das mussten die Angeklagten wissen. Sie haben den Gastwirten geholfen, Steuern zu hinterziehen", sagte Leinigen-Westerburg.
Zwei Lieferschein-Betrug
Konkret soll einerseits ein sogenannter
Rampenverkauf - also eine Selbstabholung - vorgetäuscht worden sein, während
die Biere zum regulären Lieferpreis zugestellt wurden. Andererseits sollen
häufig zwei Lieferscheine ausgestellt worden sein, wobei ein Bezieher frei
erfunden war und etwa auf einen Feuerwehr-Verein lautete. Der "doppelt"
belieferte Kunde hatte damit die Möglichkeit, ein nicht unbeträchtliches
Kontingent "steuerschonend" zu verkaufen.
Das Finanzstrafgesetz nennt das Abgabenhinterziehung. Zunächst hatte man vermutet, dem Fiskus wären so knapp über 7 Mio. Euro entgangen. Die ursprüngliche, von einem mittlerweile pensionierten Staatsanwalt verfasste Anklage musste jedoch modifiziert und der inkriminierte Schadensbetrag auf rund 1 Mio. Euro reduziert werden: Die einzelnen Finanzämter, die gegen die betroffenen Gastwirte zu ermitteln hatten, konnten nur bei 54 Firmen ein finanzstrafrechtlich relevantes Fehlverhalten feststellen. Ursprünglich war von fast 300 involvierten Gastronomen ausgegangen worden
Kein "Computer-Experte"
Die Verteidiger bezeichneten
den inkriminierten Sachverhalt als an sich unstrittig, betonten jedoch,
ihren Mandanten wäre ein konkreter persönlicher Tatbeitrag nicht
nachweisbar. Brauerei-Chef Menz wäre damals für die Finanzen und nicht für
Rampenverkäufe zuständig gewesen. Er sei außerdem kein Computer-Experte. Er
könne daher nicht für die Steuerhinterziehung der betroffenen Wirtsleute
verantwortlich gemacht werden.
Im Fall von Schuldsprüchen drohen den Managern saftige Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft.