Die Pensionsvorsorge von Helmut Elsner war am Montag Thema im BAWAG-Prozess. Danach wurde die Anklage in der Steuersache erweitert.
Mit einer Anklageerweiterung wenige Stunden vor Beginn der Plädoyers am Dienstag hat Staatsanwalt Georg Krakow am Montagnachmittag im BAWAG-Prozess noch einmal aufhorchen lassen. Die Angeklagten Johann Zwettler, Christian Büttner, Hubert Kreuch, Peter Nakowitz und Josef Schwarzecker, alle ehemals BAWAG-Vorstände, hätten 2005 bzw. 2006 in Wien eine Verkürzung der Körperschaftssteuer im Ausmaß von 25,5, Mio. Euro bewirkt, indem sie Einnahmen aus dem Mobiltel-Geschäft als nicht steuerwirksame Rückzahlung der Kredite an vier US-Firmen verbuchten und dadurch gegen das Finanzstrafgesetz verstießen, erklärte Krakow. Die betroffenen Angeklagten erklärten sich diesbezüglich nicht schuldig.
Diskussionen über Flöttls Verluste
Zuvor war heftig
diskutiert worden, ob der Spekulant Wolfgang Flöttl die ihm von der BAWAG
anvertrauten Millionen wirklich verloren hat oder nicht. Flöttl habe den
Totalverlust nur vorgetäuscht, vermutet Rudolf Breuer, der Anwalt von Peter
Nakowitz. Richterin Claudia Bandion-Ortner verwies hingegen auf das
Prozessthema: Es gehe hier um die angeklagte Untreue gegenüber der BAWAG.
Flöttl wies alle Vorwürfe entschieden zurück.
Dass Flöttls Buchhaltung der Verlustjahre 1998 bis 2000 ausgerechnet "durch ein Missgeschick in der Datensicherheit" verloren gegangen sein soll, wie Flöttl im Prozess behauptet hatte, erregt das Misstrauen von Anwalt Breuer. "In jedem anderen gerichtlichen Strafverfahren würde der Verantwortung über Verlust der Buchhaltung durch ein Computermissgeschick nicht geglaubt werden". Auch Gutachter Fritz Kleiner habe nicht ausschließen können, dass ein Totalverlust nicht eingetreten sei, erinnerte Breuer. Nakowitz zeigte sich empört: "Mich wundert sehr, mit welcher Konsequenz diese Frage hier ausgeblendet wird".
Stiftungsvorstand will Elsner-Vermögen schützen
Der
Stiftungsvorstand der Gambit-Privatstiftung, in die der Angeklagte Helmut
Elsner seine Pensionsabfindung eingebracht hat, hatte sich zuvor gegen einen
Zugriff auf das Stiftungsvermögen ausgesprochen. Stiftungsvorstand Klaus
Hoffmann erklärte im Gerichtssaal, dass eine Abschöpfung der Stiftung seiner
Meinung nach aus rechtlichen Gründen unberechtigt sei. Diese droht bei einer
Verurteilung Elsners wegen schweren Betrugs. Derzeit ist das Vermögen der
Gambit-Stiftung mit einer Einstweiligen Verfügung gesperrt.
5,09 Mio. Euro in Stiftung
Der frühere BAWAG-Generaldirektor
Elsner hatte 70 Mio. Schilling (5,09 Mio. Euro) aus seiner Pensionsabfindung
von der BAWAG in die Gambit-Stiftung eingebracht. Elsner ist in Zusammenhang
mit der Pensionsabfindung wegen schweren Betrugs angeklagt. Sollte er
deswegen verurteilt werden, hätte er sich durch eine strafbare Handlung
unrechtmäßig bereichert und der Vermögensvorteil würde abgeschöpft, das
heißt vom Staat eingezogen.
Keine Abschöpfung
Elsners Abfindung sei in zwei
Sondervermögen der Stiftung, Vermögen A und B geflossen, erläuterte Hoffmann
die Stiftungskonstruktion: Über das Vermögen B in Höhe von 20 Mio. S könne
Elsners Ehefrau Ruth verfügen. Da auch dritte Personen, eben Elsners
Ehefrau, Ansprüche haben, sei das Stiftungsvermögen dem Zugriff einer
Abschöpfung entzogen, argumentierte Hoffmann, der auch Ehrenpräsident des
österreichischen Rechtsanwaltskammertags ist.
Pension erschlichen?
Um 6,82 Mio. Euro ließ sich Elsner die
Anwartschaftsrechte auf eine betriebsinterne Pension ablösen. Laut Anklage
soll sich Elsner seine im Jahr 2000 genehmigte Pensionsabfindung
betrügerisch erschlichen haben, indem er unter anderem dem Aufsichtsrat die
Verluste aus den Karibik-Geschäften mit Wolfgang Flöttl verschwieg.
Vorzeitige Auszahlung
Damals war Elsner noch aktiv, es standen
aber steuerliche Änderungen für derartige Abfindungen bevor, darum ließ er
sich die Pensionsabfindung vorzeitig auszahlen. Der damalige
BAWAG-Aufsichtsratspräsident und nunmehrige Mitangeklagte Günter Weninger
hat die Pensionsabfindung Elsners im Prozess mehrmals scharf kritisiert.
Vorstandsprotokolle manipuliert
Richterin Claudia Bandion-Ortner
präsentierte auch das Ergebnis der kriminaltechnische Untersuchung von
BAWAG-Vorstandsprotokollen durch das Bundeskriminalamt (BKA). Das Ergebnis:
Bei einigen Protokollen wurden die mit Heftklammern zusammengefügten
Protokolle geöffnet und Seiten hinzugefügt bzw. ausgewechselt. Genannt
wurden in dem BKA-Bericht unter anderem die Protokolle vom Oktober 1998, als
dem Vorstand erste große Verlust durch die Flöttl-Spekulationen bekannt
wurde, sowie vom Februar 1999.
Elsner: "Habe keine Ahnung"
Da in der Hauptverhandlung
aber bereits vor Monaten über die "Optimierung" der
Vorstandsprotokolle im Nachhinein berichtet worden war, schien der BKA-
Bericht niemanden besonders aufzuregen. Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner meinte
auf Befragung durch die Richterin zu den Protokollöffnungen, "Ich
habe keine Ahnung".