Eklat bei Sitzung
Streikt unsere Post zu Weihnachten?
13.11.2008
Die Post könnte zu Weihnachten streiken. Der Aufsichtsrat hat die Entscheidung über den Mitarbeiterabbau vertagt.
Kommt der große Post-Streik, oder kommt er nicht? Entschieden ist noch nichts. Der Vorstand der Österreichischen Post AG hat dem Aufsichtrat ein Konzept für eine strategische Neuausrichtung des Unternehmens vorgelegt, das Paper enthält allerdings keines der in den vergangenen Tagen heiß diskutierten Maßnahmen wie Filialschließungen oder Personalabbau.
Maßnahmen für 2009 erst am 11. Dezember
Die konkrete
Umsetzung der Strategie solle jeweils in den Jahresbudgets beschlossen
werden, die Maßnahmen für 2009 werden in der Aufsichtsratssitzung am 11.
Dezember entschieden, heißt es in dem Papier.
Eklat zu Sitzungsbeginn
Der Großteil der Aufsichtsratsitzung
ging ohne die vier Gewerkschaftsvertreter über die Bühne - diese verliesen
kurz nach Beginn der Sitzung unter Proztest den Raum. Das Strategiepapier,
welches die Streichung von 9.000 Stellen vorsieht, war der Auslöser für den
Abzug der Gewerkschafter. Laut Post-Gewerkschaftschef Gerhard Fritz hätte
laut Paragraph 109 Arbeitsverfassungsgesetz vorher mit den
Belegschaftsvertretern gesprochen werden müssen - was nicht der Fall war.
Die Belegschaftsvertreter zogen sich daraufhin von der Sitzung zurück.
Postgewerkschaft demonstriert - Ruf nach Streik
Vor der Zentrale
protestierten tagsüber die Gewerkschafter. Der Tenor dort: Streik! Möglichst
zu Weihnachten. Rund 70 Postler nahmen an der Protestaktion teil. Die
Postmitarbeiter wollten dem Aufsichtsrat zeigen, "dass hinter jedem
Arbeitsplatz auch Menschen stehen", hieß es von Seiten der Fraktion
Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG). Auch Noch-ÖGB-Präsident Rudolf
Hundstorfer hat sich in der Debatte um Postämter-Schließungen der Kritik an
ÖIAG und Postmanagement angeschlossen. Auch bei den Protest-Demos war
Hundstorfer dabei - und trug die Post symbolisch per Sarg zu Grabe.
Ihre Meinung: |
Faymann verweist wegen Streiks auf Molterer
Verkehrsminister
Werner Faymann hat bezüglich des angedrohten Poststreiks auf den zuständigen
Finanzminister Wilhelm Molterer verwiesen. In seinem eigenen Bereich
Universaldienstverordnung sei er redlich bemüht, sagte Faymann. Er erwarte
sich von Molterer, dass dieser tätig werde. Gefragt, ob ein Poststreik zu
Weihnachten nicht besonders dramatisch sei, antwortete Faymann: "Das
wäre auch zu Ostern schlecht."
Molterer will zum Runden Tisch laden
Finanzminister Molterer
versteht die Sorgen der Post-Angestellten. Er kündigte an, die
Personalvertreter ebenfalls zum Runden Tisch zur Post nächste Woche laden zu
wollen. Gleichzeitig warnte er aber davor zu meinen, dass man in Sachen Post
den Kopf in den Sand stecken könne. Diese Vorgangsweise bezeichnete er als "verantwortungslos".
Streiks zu Weihnachten "doppelt hart" |
Scharfe Kritik an Faymann
Molterer übte scharfe Kritik an
Infrastrukturminister Faymann. Dieser habe die Post-Liberalisierung selbst
mit zu verantworten. Außerdem verwies Molterer auf Zweifel von
Rechtsexperten, wonach Faymanns Verordnung nicht rechtens sein könnte. Wie
am Mittwoch auch klar wurde, kann die Post vom Staat einen "Verlustausgleich"
fordern. Lesen
Sie hier mehr dazu.
Juristische Bedenken gegen Faymann-Vorschlag
Der
Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht keine gesetzliche Grundlage für die
Verordnung von SPÖ-Infrastrukturminister Werner Faymann, wonach die
geplanten Postämterschließungen für ein halbes Jahr verboten werden sollen.
Mayer wertet diese Maßnahme laut Ö1 als Eingriff in die Rechtssphäre der
börsennotierten Post AG. Die Universaldienstverordnung regelt die
flächendeckende Versorgung Österreichs mit Postdienstleistungen. Angesichts
der vorgesehenen Schließung von bis zu 1.000 Standorten hat Faymann dazu
eine Verordnung in Begutachtung geschickt, wonach in den nächsten sechs
Monaten keine Filiale zugesperrt werden darf. Mayer zufolge hat eine solche
Maßnahme keine Rechtsgrundlage.
"Keine gesetzliche Grundlage"
Sein grundsätzlicher
Einwand: "Eine Verordnung einer Verwaltungsbehörde kann nur auf Grund
der Gesetze ergehen. Und ich sehe keine gesetzliche Grundlage, die eine
solche Ermächtigung enthält." Darüber hinaus sei die
Schließung von Postämtern die Sache des Vorstandes und nicht des
Aufsichtsrates und schon gar nicht des Eigentümervertreters. Die
Entscheidung über die Postämter sei Sache des Managements.
"Stimmt nicht"
Im Verkehrsministerium sieht man das
anders. Grundlage der Verordnung sei §4 Abs. 4 des geltenden Postgesetzes,
wonach der Bundesminister für Verkehr zu einer Festlegung der Dichte an
Abhol- und Zugangspunkten ermächtigt sei. Die Verordnung habe das Ziel,
Schließungen oder Zusammenlegungen von Postfilialen im Zeitraum vom 1.1.2009
bis 30.6.2009 auszusetzen.
Pröll erteilte Faymann-Vorschlag Abfuhr
Auch ÖVP-Chef Josef
Pröll zeigt sich von der geplanten Faymann-Verordnung nicht gerade
begeistert. Das Problem werde damit nur auf später verschoben. Auch für die
Regierungsarbeit sei der Vorstoß Faymanns nicht gerade dienlich. "So
kann eine neue Regierung nicht funktionieren", sagte er in der ZIB2.
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