Die USA wollen Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen.
Im Prozess um die Herausgabe von zehntausenden Kundennamen der Schweizer Großbank UBS sind Vergleichsverhandlungen zwischen den Regierungen der Schweiz und der USA im Gang. Deshalb soll der für Montag angesetzte Prozessbeginn in Miami um zwei Wochen verschoben werden. Dies beantragten die Parteien am Sonntag beim zuständigen Bundesbezirksrichter Alan Gold. Bis Sonntagabend europäischer Zeit lag keine Reaktion des Richters vor. Eine Meldung der Finanznachrichtenagentur AWP, wonach der Richter dem Gesuch stattgegeben habe, bestätigte sich nicht. Es wurde aber als wahrscheinlich erachtet, dass er die gemeinsame Eingabe gutheißen würde.
Anhörung
Die US-Steuerbehörde IRS fordert mit der Zivilklage
Informationen über die Inhaber von bis zu 52.000 Konten der UBS, um
Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen. Sollte keine Lösung erreicht
werden, solle die ursprünglich für Montag geplante Anhörung neu auf den 3.
und 4. August angesetzt werden, heißt es in der Eingabe von UBS Bank und
US-Regierung weiter. Sie wird auch von der Regierung in Bern unterstützt.
Aufschub?
Gibt der Richter dem Gesuch um Aufschub nach, käme es
zu einer Entspannung in der Affäre, die sich in den vergangenen Tagen
zugespitzt hatte. Die beiden Regierungen hätten zwei Wochen Zeit, um einen
außergerichtlichen Vergleich abzuschließen. Ein Sprecher des Schweizer
Justizministeriums sagte, Ziel der Verhandlungen sei es, einen Vergleich zu
erreichen, bei dem die Rechtsordnungen der USA und der Schweiz respektiert
würden. Einzelheiten, wie weit die Gespräche über einen Vergleich bereits
fortgeschritten sind, wurden nicht mitgeteilt.
Bankgeheimnis
Das Schweizer Bankgeheimnis verbietet UBS,
Kundendaten herauszugeben, es sei denn, es gehe um Steuerbetrug und ähnliche
Tatbestände. Zudem muss ein formelles Amtshilfeersuchen vorliegen. Aus Sicht
der US-Behörden sind Schweizer Amtshilfeverfahren aber zu langsam und zu
umständlich und der Ausgang zu ungewiss. Amerikanische Anwälte sind der
Auffassung, die Schweizer Seite werde eine gewisse Anzahl, wenngleich nicht
alle Kundennamen herausgeben müssen. Das US-Justizministerium teilte mit,
jede mögliche Einigung müsse die Herausgabe einer "erheblichen Zahl von
UBS-Konten" beinhalten.
Drohungen
Die Regierung in Bern hatte zunächst damit gedroht, die
UBS nötigenfalls mit der Beschlagnahmung der fraglichen Dokumente daran zu
hindern, die Forderungen der US-Zivilklage zu erfüllen. Richter Gold setzte
daraufhin der US-Regierung eine Frist bis zum Sonntag um darzulegen, wie
weit sie bei der Durchsetzung der Klage gehen würde. Er fragte insbesondere,
ob die US-Regierung auch die Zwangsverwaltung oder die Beschlagnahmung von
Vermögenswerten der UBS in den USA verfügen würde, falls sich die UBS
weigern sollte, die Namen der mutmaßlichen Steuerhinterzieher offenzulegen.