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Unzulässige Beihilfe beim Bank Burgenland-Deal

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Die EU-Wettbewerbshüter orteten eine unzulässige Beihilfe beim Verkauf der Bank Burgenland. Nun möchte man vor den EuGH gehen.

Die Grazer Wechselseitige Versicherung (GraWe) muss wohl für die im Mai 2006 erworbene Bank Burgenland rund 55 Mio. Euro nachzahlen. Wie die EU-Kommission am Mittwoch entschieden hat, stellte die Differenz zwischen höheren Gebot des unterlegenen österreichisch-ukrainischen Konsortiums und dem Kaufpreis von 100,3 Mio. Euro, für den die GrawWe den Zuschlag erhalten hat, eine illegale Behilfe dar, die das Land nun zurückfordern muss.

Beschwerde beim EuGH geplant
Österreich will gegen die Kommissionsenscheidung beim europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen. Darauf setzt auch die Grawe, die gleichzeitig einen Rücktritt vom Kauf der Bank Burgenland ausgeschlossen hat. Das unterlegene Konsortium kündigte Schadenersatzforderungen gegenüber dem Land Burgenland an.

Die Brüsseler Behörde hatte nach einer Beschwerde des unterlegenen Bieter-Konsortiums um die österreichischen Unternehmen SLAV AG und SLAV Finanzbeteiligung GmbH sowie die ukrainischen Aktiengesellschaften Ukrpodshipnik und Ilyich Ende Dezember 2006 eine vertiefte Prüfung des Verkaufs eingeleitet. Das Land Burgenland hatte bis zuletzt versucht, EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes doch noch zu überzeugen, dass es objektive Gründe für den Zuschlag an den zweitbesten Bieter gegeben habe.

Kroes betonte nach der Entscheidung, die Kommission sei in solchen Fällen verpflichtet zu reagieren: "Durch die Rückforderung der Beihilfe von der GraWe wird das Land Burgenland einen Betrag erhalten, der dem Wert der Bank Burgenland zum Zeitpunkt des Verkaufs entspricht".

GraWe muss zahlen
Laut EU-Kommission muss Österreich nun "sofort" die illegale Beihilfe von der GraWe zurückfordern. Zuvor müssen die zuständigen nationalen Experten aber noch den genauen Betrag berechnen: Da sich die Angebote in mehreren Punkten unterschieden hätten, müssten diese nun vergleichbar gemacht werden, so die Kommission. Ausgangspunkt dafür ist die nominale Preisdifferenz zwischen den beiden Angeboten in Höhe von 54,7 Mio. Euro. Ausgeschlossen wird in Brüssel, dass das Land Burgenland den von der GraWe zurückgezahlten Betrag dann wieder an die GraWe zurückzahlt, wie das im Kaufvertrag mit der GraWe vereinbart wurde. "Das geht in diesem Fall überhaupt nicht: Wie soll das Land Burgenland das eigene Geld zurückzahlen", sagte der Sprecher von Kroes. Die entsprechende Klausel im Verkaufsvertrag sei nichtig.

Im Burgenland reagierten die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP mit Unverständnis auf die Entscheidung der EU-Kommission. "Ein privater Verkäufer hätte genauso gehandelt", rechtfertigte Finanzlandesrat Helmut Bieler (S) die Vorgangsweise des Landes. Allerdings räumte er ein, dass die Vertragsklausel über die Rückzahlung einer Beihilfen-Rückzahlung seitens der EU nicht akzeptiert werden könne.

Steindl verteidigt Verkauf
Auch Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl verteidigte den Verkauf der Bank Burgenland an die Grazer Wechselseitige Versicherung (GraWe) als "gute Entscheidung". Scharfe Kritik kam hingegen von der FPÖ und den Grünen: Die Freiheitlichen forderten den Rücktritt von Landeshauptmann Hans Niessl (S). Die grüne Klubobfrau Grete Krojer erklärte, die Landesregierung habe einmal mehr "wirtschaftliche Inkompetenz" bewiesen.

Den Vorwurf, dass es sich beim Verkauf der einstigen Landesbank an die GraWe um eine unerlaubte Beihilfe handelte, wies auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) vehement zurück. "Wir nehmen diese Entscheidung der EU-Kommission mit Verwunderung zur Kenntnis", sagte Bartenstein. Man werde auch die Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung prüfen.

Generell habe der Gang zum Gericht 1. Instanz beim EuGH keine aufschiebende Wirkung, heißt es dazu beim EuGH. Österreich kann in seiner Berufung auch um eine Aussetzung ansuchen. Eine Entscheidung darüber würde schnell - in wenigen Monaten - getroffen werden, eine Aussetzung gilt aber als äußerst unwahrscheinlich. Die Entscheidung über den Fall insgesamt wird zumindest eineinhalb bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Slav AG erwägt nun eine Schadenersatzklage
Der beim Verkauf der Bank Burgenland ausgebootete ukrainisch-österreichische Bestbieter Slav AG erwägt nun eine Schadenersatzklage gegen das Land Burgenland. Denn auch wenn die GraWe ihren Kaufpreis aufbessern muss, ging die SLAV AG bei der Privatisierung der Bank Burgenland leer aus. Man müsse nun die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter im Detail prüfen, "aber wir gehen davon aus, dass ein Schadenersatzanspruch besteht", sagte der stellvertretende Aufsichtsratschef der SLAV AG, Gregor Trummer.

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