Eine Verurteilung
Urteil im Bier-Insiderprozess
26.09.2007
Nikolaus Kretz wurde zu 18.000 Euro Geldstrafe und 85.000 Euro Gewinnabschöpfung verurteilt.
Im Prozess gegen ehemalige Aktionäre der Brau Union/BBAG wegen des Verdachts auf Insiderhandel sind am Mittwoch am Landesgericht Wien ein Schuldspruch und vier Freisprüche gefällt worden. Richter Thomas Kreuter sprach Nikolaus Kretz, den Sohn von Ex-Brau Union-Vorstand Fritz Kretz für schuldig, im Zusammenhang mit dem Verkauf der BBAG/Brau Union Insiderinformationen missbraucht zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nikolaus Kretz wurde zu einer Geldstrafe von 360 Tagsätzen zu jeweils 50 Euro - in Summe also 18.000 Euro - und im Nichteinbringungsfall zu einer Ersatzhaftstrafe von 180 Tagen verurteilt. Weiters wird sein ungerechtfertigt erworbener Gewinn in Höhe von 85.000 Euro abgeschöpft, Kretz muss auch die Verfahrenskosten tragen.
Die übrigen vier noch verbliebenen Angehörigen der Familie Kretz - Fritz Kretz, Erika Kretz, Barbara Kretz-Mirtl, die Ehefrau von Nikolaus Kretz und deren Mutter Elisabeth Kretz - wurden freigesprochen. Sowohl Staatsanwalt Georg Krakow als auch der Verteidiger von Nikolaus Kretz, Richard Soyer, beeinspruchten die richterliche Entscheidung umgehend.
Kretz-Verteidiger Richard Soyer legte wegen Nichtigkeit Berufung gegen das Urteil ein, auch in Bezug auf die Höhe des Abschöpfungsbetrages.