Die Irreführung durch tägliches Ändern der Benzinpreise soll klagbar werden. Künftig soll es ein tägliches Treibstoffpreismonitoring geben.
Die zuletzt mehrfach kritisierte Praxis von Tankstellenbetreibern, die Treibstoffpreise oft mehrmals am Tag zu ändern und so höher als in der Werbung angeführte Preise zu verlangen, soll künftig verboten werden. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) hat eine Novelle zur Preisauszeichnungsverordnung für Treibstoffe in Begutachtung geschickt, mit der diese Form der Irreführung von Konsumenten künftig klagbar sein soll. Die neuen Vorschriften sollen mit 1. September in Kraft treten.
Klagemöglichkeit
Mit der Verordnungsnovelle werden nach
Angaben des Wirtschaftsministeriums der Bundeswettbewerbsbehörde sowie den
Sozialpartnern die Klagsmöglichkeiten nach UWG eingeräumt, sofern
Irreführung zum Nachteil der Konsumenten durch mehrfache Preisänderungen
vermutet werden könne. Die Arbeiterkammer hat eine derartige Klage bereits
mehrfach angekündigt, aber bisher nicht eingebracht. Preisänderungen, "die
nicht der Irreführung der Konsumenten dienen", sind laut
Wirtschaftsministerium von der Verordnung nicht berührt.
Ab September wird außerdem das Treibstoffpreismonitoring von bisher wöchentlich auf ein tägliches Monitoring umgestellt. Die durchschnittlichen heimischen Treibstoffpreise werden damit täglich erhoben und auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter www.bmwa.gv.at publiziert.
Skeptische Autofahrerclubs
Die Autofahrerclubs begrüßten den
Vorstoß Bartensteins mit etwas Skepsis. "Es bleibt abzuwarten, wie wirksam
die angekündigte Verordnung tatsächlich sein wird," so
ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau. Vor allem in Zeiten der
hohen Spritpreise ist der Preisvergleich die einzige Möglichkeit
einigermaßen preisbewusst zu tanken, erklärt ARBÖ-Geschäftsführer Leo Musil.