Am 114. Tag im BAWAG-Prozess standen die Plädoyers der Verteidiger im Zentrum. Es wurden durchwegs milde Strafen gefordert.
Am heutigen 114. Tag standen im BAWAG-Prozess die Plädoyers für vier weitere Angeklagte am Programm. Zu Beginn plädierten die Verteidiger des geständigen Ex-BAWAG-Generaldirektor Johann Zwettler für eine bedingte Strafe für ihren Mandanten. Der Verteidiger von Ex-Generalsekretär Peter Nakowitz forderte einen Freispruch, Weninger-Verteidiger Richard Soyer ersuchte um einen Freispruch hinsichtlich des Untreue-Vorwurfs und der Verteidiger von Christian Büttner sprach sich ebenfalls für einen Freispruch seines Mandanten aus.
Milderungsgründe überwiegen
Die Milderungsgründe
überwiegen die Erschwerungsgründe bei weitem", sagte Zwettler-Anwalt Mario
Schmieder. Als Milderungsgründe führte Schmieder das Geständnis, die
bisherige Unbescholtenheit und die Länge des Verfahrens ins Treffen. Von
Zwettler ginge auch keine Gefahr mehr aus, er sei pensioniert und werde nie
wieder einen ähnlichen Fehler begehen. Ein weiterer Milderungsgrund sei
seine Erkrankung und sein Alter. Zwettler habe sich zudem bereits bei den
Vorerhebungen sehr kooperativ gezeigt, obwohl er sich dadurch selbst
belastet habe.
Das Beste für die Bank
Zwettlers zweiter Verteidiger, Gerald
Toifl, betonte, Zwettler habe immer "das Beste" für die Bank und deren
Eigentümer machen wollen und habe deshalb 1998, als er von den hohen
Verlusten durch Wolfgang Flöttls Geschäfte erfuhr, die ihm vom damaligen
BAWAG-Chef Helmut Elsner präsentierte Lösung "mitgetragen". Als "Kämpfer"
habe Zwettler nicht alles hingeschmissen, nicht auf die Stopptaste gedrückt.
Er hätte auch sagen können: "Damit will ich nichts mehr zu tun haben, aber
das ist nicht seine Lösung, er schiebt die Verantwortung nicht ab". Bei
Zwettler fehle auch der subjektive Vorsatz zur Untreue.
Freispruch gefordert
Der Verteidiger von Ex-BAWAG-Vorstand Peter
Nakowitz hat einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. "Ich vertrete
hier einen Unschuldigen", sagte Anwalt Rudolf Breuer. Nakowitz sei erst 1998
BAWAG-Generalsekretär geworden, zuvor habe er in der Abteilung Beteiligungen
als "kleiner Angestellter" gearbeitet. Als Generalsekretär sei Nakowitz dann
lediglich "Überbringer der Wünsche des Vorstands" gewesen. Nakowitz sei
immer davon überzeugt gewesen, dass das was ihm aufgetragen wurde, mit dem
Gesetz in Übereinstimmung stehe. Die Anklage gegen Nakowitz sei auch heute
noch nicht gesetzmäßig ausgeführt. Breuer mahnte die Schöffinnen, sie
könnten einen Schuldspruch nachher bereuen.
Richard Soyer als Verteidiger des angeklagten Ex-ÖGB-Finanzchefs und Ex-BAWAG-Aufsichtsratsvorsitzenden Günter Weninger (68) ersuchte in seinem Schlussplädoyer das Schöffengericht darum, seinen Mandanten vom Vorwurf der Untreue freizusprechen. Zum ebenfalls in der Anklageschrift angeführten Tatbestand der Bilanzfälschung ist Weninger geständig, dafür drohen ihm im Falle seiner Verteilung bis zu zwei Jahre Haft, für Untreue drohen bis zu zehn Jahre.
Integere Persönlichkeit
Weninger sei eine integere
Persönlichkeit, der im Verlauf des Prozesses kein beschönigendes oder
schonendes Aussageverhalten an den Tag gelegt habe. Als selbstkritischer
Mensch habe er auch Fehler eingestanden. Heftig dementiert wurde von Soyer
eine Beteiligung von Weninger an Untreue. Als Präsident des
BAWAG-Aufsichtsrates sei er entweder überhaupt nicht oder nur halb oder
falsch informiert worden, er sei vom BAWAG-Vorstand "instrumentalisiert"
worden. Gegen ein kriminelles Management sei aber kein Kraut gewachsen.
Weninger sei kein Komplize von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner oder dem Spekulanten Wolfgang Flöttl gewesen, sei nicht Teil des Duetts der Macht gewesen, wie es in der Anklageschrift heiße. Die Einbeziehung von Weninger in das Thema Sondergeschäfte ab 26. Oktober 1998 sei eine "Inszenierung" gewesen. Der BAWAG-Aufsichtsrat sei schon ab 1995 unvollständig und falsch über die Karibik-Geschäfte informiert worden.
Drastische Worte der Verteidiger
"Machen Sie aus Büttner keinen
Verbrecher, das ist er nicht". Mit diesen drastischen Worten hat der
Verteidiger des angeklagten Ex-BAWAG-Vorstands Christian Büttner für seinen
Mandanten einen Freispruch gefordert. Büttner habe als einziger
Bank-Vorstand gegen weitere Geschäfte mit Wolfgang Flöttl gestimmt. Er habe
die Bank nicht schädigen wollen und habe die Vertreter des ÖGB nicht falsch
informiert, sondern nur seine falschen Informationen weitergegeben. Büttner
sei in der Bank wegen seines Widerstands gegen die Flöttl-Geschäfte
"isoliert" gewesen.
Als Büttner im Oktober 1998 von dem ersten großen Verlust Flöttls erfuhr, habe er nicht mehr mitmachen wollen: "Büttner legt sich quer, er verlangt das einzig Richtige, einen Schlussstrich unter das Kapitel Flöttl". Büttner war im Vorstand aber überstimmt worden. Beim letzten großen Flöttl-Verlust Ende 2000 habe Büttner dann dem damaligen Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger gesagt: "Herr Präsident, Sie haben die Bank verloren". Gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch wollte Büttner die Bilanz 2000 nicht unterschreiben. Nur die ÖGB-Garantie und die Versicherungen von KPMG-Wirtschaftsprüfer Robert Reiter hätten ihn umgestimmt. Bilanzen habe Büttner nicht gefälscht, betonte sein Verteidiger.
Fortsetzung
Am Donnerstag werden die letzten vier Plädoyers
gehalten. Zu Wort kommen die Verteidiger der Ex-BAWAG-Vorstände Hubert
Kreuch und Josef Schwarzecker, vom Spekulanten Wolfgang Flöttl und von
Wirtschaftsprüfer Robert´Reiter. Ein Urteil wird für Anfang Juli erwartet.