Der VKI fordert vom Marktführer Mobilkom eine Umstellung der Gebühren-Verrechnung - Ultimatum bis 30. Oktober.
Der Mobilkom könnte demnächst eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ins Haus stehen. Wie das Nachrichtenmagazin " profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat der VKI im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg ein Mahnschreiben an das Unternehmen mit einer Forderung nach geänderten Verrechnungsmodalitäten geschickt. Läuft das darin gesetzte Ultimatum am Montag 30. Oktober ungenutzt aus, steht eine Klage im Raum.
Ultimatum für Taktgebühren
Derzeit verrechnet die Mobilkom - wie auch alle anderen Netzbetreiber - die Gebühren in so genannten Takten von jeweils 60 oder 30 Sekunden. Dadurch müssen Kunden etwa für ein Telefongespräch von wenigen Sekunden gleich eine volle Minute bezahlen, kritisieren die Konsumentenschützer. Sie haben der Mobilkom daher ein Ultimatum gestellt, wonach das Unternehmen bis 30. Oktober eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen müsse. Widrigenfalls will Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung, eine Verbandsklage beim Handelsgericht Wien einbringen.
Marktführer zuerst
Die Konsumentenschützer haben sich die Mobilkom als Marktführer zuerst vorgenommen. Je nach Ausgang werden aber auch den anderen Netzbetreibern in nächster Zeit ähnliche Mahnschreiben zugestellt.