Frechheit
VKI-Test: Betrug beim Wurstkauf
25.04.2008
Beim Kauf von Wurstwaren wird das Verpackungsmaterial ausnahmslos - und illegal - mitgewogen.
Das hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozial- und Konsumentenschutzministeriums erhoben. Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) forderte am Freitag im ORF-Magazin "Konkret" den Handel auf, Verpackungsmaterial im Feinkostbereich nicht mit auf die Waage zu legen und sprach sich außerdem für eine Klarstellung des Eich- oder Preisauszeichnungsgesetzes aus, teilte der ORF am Freitag mit.
Tests in 50 Geschäften
Bei dem VKI-Test wurde in 50
Geschäften im Raum Wien je 100 Gramm Extrawurst und Prosciutto gekauft, um
herauszufinden, ob beim Einkauf die Tara-Taste der Waage nach Auflegen des
Verpackungsmaterials und vor Auflegen der Ware gedrückt wird. In allen 50
Fällen wurde das Verpackungsmaterial dem Kunden mit in Rechnung gestellt -
das machte je nach Produkt fünf bis sechs Prozent des Gesamtpreises aus.
"Das ist eine unredliche Praxis, die abzustellen ist", sagte Buchinger in
der ORF-Sendung.
Bis zu 18 Cent für Papier
Beim Kauf von 100 Gramm Extrawurst
bekommen die Konsumenten laut der Erhebung durchschnittlich 95 Gramm Wurst
und fünf Gramm Verpackungsmaterial. Die Kosten des Papiers belaufen sich
daher auf durchschnittlich fünf Cent, im Extremfall bezahle man dafür 18
Cent. Beim teureren Prosciutto erhält man im Durchschnitt 94 Gramm Ware und
sechs Gramm Verpackung. Das Wurstpapier kostet also durchschnittlich 18
Cent, wobei bis zu 44 Cent zu bezahlen waren.
Unklare Rechtslage
Buchinger forderte Wirtschaftsminister Martin
Bartenstein (V) zum Handeln auf: "Ich habe einen Brief geschrieben an den
Wirtschaftsminister, der die Macht über das Preisauszeichnungsgesetz oder
über das Eichgesetz hätte, diesen unredlichen unverständlichen
Vorgehensweisen einen Riegel vorzuschieben." Österreich hinke Deutschland,
das in diesem Punkt eine klarere gesetzliche Regelung habe, hinterher.
Rechtlich liege dieser Bereich in einer Grauzone. Buchinger: "Man kann auf Basis der derzeitigen Rechtslage der Meinung sein, dass es nicht korrekt ist, wie vorgegangen wird, weil es ja eine Nettopreisauszeichnungspflicht gibt. Aber um alle Unklarheiten zu beseitigen, wäre es günstig, entweder das Eichgesetz oder das Preisauszeichnungsgesetz eindeutig klarzustellen." Mitwiegen oder Mitbezahlen des Verpackungsmaterial sei nicht erlaubt.
Das Ministerium riet den Konsumenten, beim Wurstkauf im Geschäft vom Verkaufspersonal zu verlangen, das Verpackungsmaterial nicht mitzuwiegen. Alle Waagen haben dafür die sogenannte Tara-Taste.