Die Böhler-Uddeholm-Altaktionäre sind draußen. Der Squeeze-out-Beschluss wird ins Firmenbuch eingetragen.
Die Totalübernahme des börsenotierten Edelstahlkonzerns Böhler-Uddeholm durch die voestalpine ist nun "amtlich": Die Böhler-Aktien verschwinden am Freitag vom Kurszettel. Der in der Hauptversammlung vom 23. Juni 2008 beschlossene Gesellschafterausschluss ("Squeeze-out") werde mit Wirksamkeit zum 5. September 2008 in das Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen.
Altaktionäre hinausgedrängt
Mit der Eintragung dieses
Beschlusses in das Firmenbuch gehen alle Anteile der Minderheitsaktionäre
von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär voestalpine AG über. Soweit über
diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen diese
ab dem 5. September 2008 nur den Anspruch auf Barabfindung. Die
Böhler-Uddeholm-Altaktionäre werden damit endgültig hinausgedrängt. Über die
Modalitäten und den Termin der Auszahlung der Barabfindung würden die
Minderheitsaktionäre gesondert informiert.
Abfindung steht noch aus
Wie berichtet, wollen aber etliche
Steubesitzaktionäre mehr Cash für ihre Böhler-Aktien als offiziell geboten
wird. Die Besitzer ausstehender Aktien haben seit der Mehrheitsübernahme
durch die voestalpine im Vorjahr noch kein Geld für ihren erzwungenen
Ausstieg bekommen. Voraussetzung für die Bezahlung des von der
Böhler-Uddeholm-Hauptversammlung beschlossenen Abfindungsbetrages von 70,26
Euro je Aktie an die Minderheitsaktionäre war die Eintragung des
Ausschlussbeschlusses ins Firmenbuch. Dieser Formalakt war durch eine
Anfechtungsklage von Seiten der Londoner Convisor Consulting Ltd., einer auf
den Turks and Caicos Islands registrierte Gesellschaft, hinausgeschoben
worden.
Squeeze-out-Beschluss
Nach Überschreiten der Stimmrechtsschwelle
von 90 Prozent bei der Böhler-Uddeholm AG im März 2008 hatte die voestalpine
den Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach dem
Gesellschafterausschlussgesetz eingeleitet. In der am 23. Juni 2008
abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung von Böhler wurde der
Squeeze-out-Beschluss gefasst, der die Voraussetzung für die Übernahme
sämtlicher Aktien des Unternehmens durch die voestalpine AG darstellt.
Proteste der Altaktionäre
Gegen diesen Beschluss hatte die
Convisor Consulting eine Klage wegen Anfechtung und Nichtigkeit dieses
Ausschlussbeschlusses beim Handelsgericht Wien eingebracht. Mit weiteren
Protesten der Altaktionäre ist zu rechnen. Damit landet diese Causa - wie
auch die umstrittene Abspaltung des Bank-Austria-Streubesitzes - aller
Voraussicht nach ebenfalls vor dem Kadi.