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VW-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

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Deutschland muss das Gesetz daher ändern oder ganz abschaffen. Porsche könnte jetzt die Mehrheit an VW übernehmen.

Das deutsche Volkswagen-Gesetz verstößt gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte am Dienstag das Gesetz aus dem Jahre 1960 im Kern für rechtswidrig. Es behindere den in der EU garantierten freien Kapitalverkehr.

Das Gericht gab damit der EU-Kommission Recht, die vor drei Jahren gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt hatte.

Die Lex VW
Deutschland muss das Gesetz jetzt ändern oder ganz abschaffen. Es enthält Sonderrechte für das Land Niedersachsen bei VW. Außerdem schützt das Gesetz den Wolfsburger Autoproduzenten vor feindlichen Übernahmen. Seine Streichung wird für Volkswagen von großer Tragweite sein.

Porsche in den Startlöchern
Für den Sportwagenhersteller Porsche ist das EuGH-Urteil eine gute Nachricht. Hauptaktionär Porsche könnte nun die Mehrheit beim größten europäischen Autobauer übernehmen. Derzeit hält er 31 Prozent der stimmberechtigten VW-Anteile. Bisher waren die Stimmrechte durch das VW-Gesetz für jeden Aktionär auf 20 Prozent begrenzt - unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes.

Niedersachsen behält Anteile
Niedersachsen will seinen Anteil an der Volkswagen AG nicht verändern. Das Land hält an seiner Kapitalbeteiligung fest. Es ist mit 20,1 Prozent zweitgrößter VW-Eigner nach Porsche.

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