EU-Gericht gibt Hartlauer im Streit um Diskont-Zahnkliniken Recht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem Fotolöwen Robert Hartlauer mit seinen Plänen, Diskont-Zahnkliniken in Österreich zu errichten, den Rücken gestärkt. Die Luxemburger EU-Richter entschieden am Dienstag, dass die in Österreich erfolgte vorherige Bedarfsprüfung gegen den EU-Grundsatz der Niederlassungsfreiheit verstößt. Die Wiener und die Oberösterreichische Landesregierung hatten Hartlauer im Zuge der Bedarfsprüfung die Errichtung eines selbstständigen Zahnambulatoriums verweigert.
Niederlassungsfreiheit
Das Erfordernis einer auf eine Prüfung
des gesundheitlichen Bedarfs der Bevölkerung gestützten vorherigen
Genehmigung verstoße gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit, da sie
auf ein selbstständiges Ambulatorium für Zahnheilkunde, nicht aber auf
Gruppenpraxen angewandt wird, entschied der EuGH. Im konkreten Fall ging es
um den Rechtsstreit zwischen Hartlauer und der Wiener Landesregierung (C
169/07).
Die in Österreich erfolgte Bedarfsprüfung beruhe nicht auf Bedingungen, die geeignet seien, der Ausübung des Ermessens durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen zu setzen, stellte der EU-Gerichtshof fest.
Private Zahnarztpraxen
Hartlauer wollte in Wien und Wels private
Zahnarztpraxen einrichten. Nach Ablehnung seines Antrags in den beiden
Bundesländern hatte er sich an den Verwaltungsgerichtshof gewendet, der den
Fall an den Europäischen Gerichtshof verwies.
Hartlauer will doch keine Kliniken bauen
Der Fotolöwe Robert
Hartlauer will trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine
Diskont-Zahnkliniken in Österreich errichten. "Wir freuen uns über die
Entscheidung, bedauern jedoch, dass diese 10 Jahre in Anspruch genommen hat
und sich in dieser Zeit die Voraussetzungen im Gesundheitssystem geändert
haben", so Hartlauer am Dienstag per Aussendung. Er werde daher "keine
weiteren Schritte in diese Richtung" unternehmen. Viele vergleichbare
Konzepte hätten Schiffbruch erlitten.
Hartlauer habe aufmerksam die internationale Entwicklung verfolgt. Unter anderem sei "McZahn" in Deutschland gescheitert. Die Billig-Zahnarztkette hatte 2008 Insolvenz beantragt. Das Hartlauer-Konzept für die Diskont-Zahnkliniken sei zehn Jahre alt, damals habe es eine "ganz andere Basis" gegeben, hieß es auf APA-Anfrage, ohne näher auf die geänderten Umstände einzugehen.