EU-Generalanwalt

Weniger Bußgeld für Lombard-Club-Banken

26.03.2009

Erste Bank, RZB, Bank Austria und Volksbanken können sich eine deutliche Reduktion erhoffen.

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Vier österreichische Banken, die gegen die EU-Kartellstrafen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Lombard-Club" berufen haben, können sich Hoffnung auf eine deutliche Herabsetzung der Bußgelder machen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erklärte am Donnerstag in seinem Schlussantrag, dem Gericht erster Instanz seien bei der Beurteilung des Kartells "Rechtsfehler" unterlaufen. Die Erste Bank, die Raiffeisen Zentralbank (RZB), die Bank Austria und die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) haben die Aufhebung der Strafen beantragt.

Deutliche Herabsetzung der Geldbußen
In seinem Antrag schlägt Generalanwalt Yves Bot dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts erster Instanz teilweise aufzuheben und die Geldbußen für alle vier Banken deutlich herabzusetzen. So soll die Strafe für die Erste Bank von von 37,69 Mio. Euro auf 18 Mio. Euro und für die RZB von 30,38 auf 3,037 Mio. Euro reduziert werden. Die Buße für die Bank Austria müssten nach Ansicht des EU-Generalanwaltes von 30,38 auf 24,3 Mio. Euro gesenkt werden, jene für die ÖVAG von 7,59 auf 3,037 Mio. Euro.

Absprachen über Zinsen und Gebühren
Die Kartell-Strafen der EU-Kommission für insgesamt acht österreichische Banken, die im "Lombard-Club" Absprachen über Zinsen und Gebühren getroffen hatten, waren 2006 vom Gericht erster Instanz großteils bestätigt worden. Nur die von der EU-Kommission verhängte Geldbuße gegen die Österreichische Postsparkasse (P.S.K.) war damals von dem Gericht von 7,59 auf 3,795 Mio. Euro herabgesetzt worden. Vier österreichische Banken - die BAWAG, die P.S.K., die Hypobank Niederösterreich und die Raiffeisen-Landesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) - hatten auf Berufung gegen das Urteil verzichtet.

Rechtsfehler des Gerichts
Nach Ansicht des EU-Generalanwalts sind dem Gericht erster Instanz zwei Fehler bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung zur Berechnung der Geldbußen unterlaufen. So habe das Gericht befunden, dass die EU-Kommission aus der Umsetzung des Kartells auf konkrete Auswirkungen auf den Markt schließen durfte. Darüber hinaus habe das Gericht das angefochtene Urteil widersprüchlich begründet. So hätte die EU-Kommission der Erste Bank, der RZB und der ÖVAG bei der Sanktionierung nicht die Marktanteile ihrer dezentralisierten Sektoren zurechnen dürfen.

Ein Urteil des EuGH ist noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Luxemburger Richter folgen üblicherweise der Meinung des Generalanwalts in vier von fünf Fällen.

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