Kennen Sie die Krankenstand-Etiquette? Was erlaubt ist und was nicht haben wir für Sie recherchiert.
Die erste (auch gesetzliche) Regel lautet: Wer krank zuhause bleibt, muss sich unverzüglich beim Dienstgeber krank melden. Es ist ratsam, sich gleich bei Jobantritt zu informieren, bei wem genau man sich krank zu melden hat. Auch wie Sie sich krank melden ist wichtig: Eine Message in die What’sApp-Gruppe mit Kollegen ist schlechte Form. Ein Anruf oder eine E-Mail sollte sein – aber fragen Sie sicherheitshalber nach. Manche Arbeitgeber wünschen sich eine schriftliche Meldung.
Etiquette im Krankenstand
Viele Arbeitnehmer meinen, dass ihnen im Krankenstand nicht viel "passieren kann". Jedoch gibt es auch für das krankheitsbedingte Fernbleiben "Benimmregeln". Ein Verfehlen dieser kann etwa Kürzung des Geldbezugs oder gar eine Kündigung mit sich bringen. So ist zum Beispiel grundsätzlich ein Arzt aufzusuchen und eine ordnungsgemäße Krankmeldung zu leisten. Worauf Sie sonst noch achten sollten, verraten wir Ihnen.
Was Sie betreffend Krankenstand beachten müssen:
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Muss Bettruhe sein?
Prinzipiell gilt natürlich, dass Sie sich zuhause aufhalten. Allerdings kann Ihnen aber niemand vorschreiben, dass Sie Bettruhe halten müssen. Die offizielle Regel gilt: Arbeitnehmer müssen sich so verhalten, dass sie sobald als möglich wieder gesund werden. Einkaufen und zur Apotheke können Sie mit einer Grippe selbstverständlich gehen, jedoch sind ausgedehnte Ausflüge oder Unternehmungen in den meisten Fällen tabu. Bedenken Sie: Es könnte Ihnen jemand aus der Arbeit über den Weg laufen. Auf Social Media dürfen Sie aktiv sein, schließlich kann man das auch im Krank-Zustand machen ohne das Heim zu verlassen. Allerdings sieht allzu viel Aktivität nicht gut aus.
Krankenstand-Bestätigung
Ihr Dienstgeber hat das Recht, eine ärztliche Bestätigung für Ihre Krankheit zu verlangen – die meisten nehmen dieses Recht auch in Anspruch. Gehen Sie daher unbedingt zum Arzt und lassen sich offiziell krankschreiben. Die ärztliche Bestätigung lassen Sie am besten ebenfalls sobald wie möglich Ihrem Dienstgeber zukommen.
Von Zuhause arbeiten?
Während des Krankenstands dürfen Sie auch nicht von Zuhause arbeiten. Sie müssen keinerlei Arbeitsleistung erbringen und müssen auch nicht durchgehend für Ihren Dienstgeber erreichbar sein. Wenn Sie krank sind, dann müssen Sie weder in die Arbeit gehen noch von Zuhause aus arbeiten.
Krank im Urlaub
Wenn Sie während des Urlaubs erkranken, können Sie sich trotzdem krank melden. Dafür müssen Sie allerdings länger als drei Kalendertage krank sein – hier ist wiederum die ärztliche Bestätigung und prompte Meldung unerlässlich. Dadurch verlieren Sie unter Umständen keine Urlaubstage durch Krankheit.
Kündigung im Krankenstand
Viele glauben, dass man während des Krankenstands nicht gekündigt werden kann – diese Annahme ist falsch. Sie sind trotz Krankheit nicht vor Verlust Ihres Arbeitsplatzes geschützt. Sofern Ihr Dienstgeber alle gesetzlichen Fristen einhält, ist eine Kündigung absolut zulässig.