Unter 13 Paaren fand sich eines mit verbotenem Azofarbstoff und eines mit giftigem Chromat.
Verbraucherschützer haben 13 Paar Damenschuhe auf Schadstoffe untersucht, bei zwei wurden sie fündig: Ballerinas aus Velourleder wiesen einen verbotenen Azofarbstoff auf, Slippers waren aus Leder hergestellt, in dem giftiges Chrom VI nachgewiesen worden sei. "Die Schuhe hätten unserer Ansicht nach nicht in den Verkauf gelangen dürfen", hielten die Tester im Magazin "Konsument" fest.
Krebserregend
Die Chemikalien-Verordnung der EU (REACH) geht davon aus, dass Azofarbstoffe in Leder und Textilien vom Hautschweiß aufgespalten werden und auf diese Weise entstehende giftige Amine durch die Haut aufgenommen werden können. Azofarbstoffe, die Amine in Konzentrationen von über 30 mg/kg freisetzen, dürfen in Lederwaren und Textilien, die mit der Haut längere Zeit in Berührung kommen, nicht verwendet werden. Sie sind in diesen Konzentrationen in Schuhen, Handschuhen, Uhrbändern, Handtaschen, Brieftaschen sowie in Kleidung, Bettwäsche und Handtüchern verboten. In dem beanstandeten Schuhmodell um 120 Euro seien bei der Analyse 45 mg/kg eines krebserregenden Amins festgestellt worden.
Chrom VI (Chromat) ist laut "Konsument" eingeatmet krebserzeugend und gilt als eines der häufigsten Kontaktallergene. Laut REACH-Verordnung dürfen Ledererzeugnisse, die mit der Haut in Berührung kommen, künftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Chrom-VI-Gehalt von drei mg/kg oder mehr aufweisen. Bis 1. Mai 2015 gilt eine Übergangsfrist, danach dürfte das beanstandete Modell um 74,95 Euro nicht mehr in den Verkauf gelangen: Im schwarzen Deckleder und in der Innensohle dieser Schuhe seien 30 mg Chrom VI/kg festgestellt worden. "Der Grenzwert wurde um das 10-fache überschritten", kritisierten die Tester.