Freibad statt Arbeit - da wären wir jetzt lieber! Wann gibt es eigentlich hitzefrei?
Die erste Hitzewelle des Jahres treibt das Thermometer in die Höhe. Bei Temperaturen über 30 Grad hat kaum jemand Lust auf Arbeit! Gibt es an so richtig heißen Tagen eigentlich das Recht auf hitzefrei? Leider nein! Laut Gesetz müssen nur die Arbeitsbedingungen an die Hitze angepasst werden.
Die besten Hitzetipps
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1. Ab in den Schatten
Direkte Sonneneinstrahlung mindern. Wenn möglich einen schattigen Parkplatz suchen und dabei nicht darauf vergessen, dass die Sonne weiterwandert. Sollte dies nicht möglich sein, Sonnenblenden, die hinter die Windschutzscheibe gelegt werden, mindern die Sonneneinstrahlung auf das Armaturenbrett und ein brennend heißes
Lenkrad, aufgeheizte Schalthebel und glühende Sicherheitsgurtschnallen werden vermindert.
2. Achtung heißer Kindersitz!
Handtuch oder Leintuch über den Kindersitz legen. Auch das mindert die Hitze. Kinder trotzdem niemals sofort in den Kindersitz setzen - immer mit der Hand testen, ob man das Kind dabei "verbrühen" könnte.
3. Viel Trinken
Viel Trinken! Alkohol ist dabei klarerweise zu vermeiden. Am besten zwei bis drei Liter Mineralwasser, Limonaden, Fruchtsäfte oder Tee trinken. Achtung bei isotonischen Getränken: Ein Drink pro Stunde ist genug. Ansonsten wird der Körper zu sehr aufgeputscht. Nicht vergessen: Kinder brauchen mehr Flüssigkeit als Erwachsene, damit sie keinen gesundheitlichen Schaden davontragen.
4. Leichte Kost
Magen nicht belasten. Auf fettreiche Mahlzeiten verzichten, da dies die Konzentrationsfähigkeit verringert und ermüdet. Besser ist leichte Kost die leckere Salate, magerer Schinken, Käse, Obst,Vollkorngebäck, knackiges Gemüse.
5. Sitzlehnen
Sitzlehnen wenn möglich umklappen. Sitzlehnen so klappen, dass sie nicht frontal von der Sonne beschienen werden.
6. Durchlüften
Gut durchlüften. Nicht ins glutheiße Auto einsteigen und wegfahren, zuerst alle Fahrzeugtüren öffnen und kurz durchziehen lassen.
7. Klimaanlage
Klimaanlage nicht auf "Polarkreis" schalten. Glücklich diejenigen, die im Auto eine Klimaanlage installiert haben. Wenn diese noch gereinigt und gewartet ist, nicht mit
"Eiszapfen"-Temperatur läuft (Gefahr einer Verkühlung) und die kalte Luft nicht direkt auf den Körper zielt, steht dem wahren coolen Fahrterlebnis nichts mehr im Wege.
Recht auf Klimaanlage?
Gibt es am Arbeitsplatz eine Klimaanlage, dann muss die auch funktionieren und es müssen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsgrenzen eingehalten werden. Genau heißt das: Bei "normaler" körperlicher Belastung wie z. B. häufigem Stehen muss die Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad betragen; bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie im Büro zwischen 19 und 25 Grad. Die Luftfeuchtigkeit muss 40 bis 70 Prozent betragen. Dass ein Unternehmen seinen Mitarbeitern eine Klimaanlage zur Verfügung stellen muss, ist aber gesetzlich nicht verankert.
Schutz vor Sonne
Abgesehen davon ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen, z. B. durch bauliche Maßnahmen wie Jalousien.
Arbeitspausen
Auch was Arbeitspausen bei Hitze anbelangt, sind keine gesetzlich verpflichtenden Abweichungen vorgesehen. Lockerungen bei den Kleidungsvorschriften können auch nur vonseiten der Arbeitsmedizin empfohlen werden; vorgeschrieben sind sie nicht. Grundsätzlich steht es einem Chef natürlich frei, seinen Mitarbeitern - gegen Bezahlung jederzeit - freizugeben; immerhin sinkt mit der Hitze auch die Leistung.