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Neue Details

Kurz erklärt: So soll das Freitesten funktionieren

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Der Bundeskanzler gab am Mittwochabend neue Details zum Freitesten nach dem Lockdown bekannt.

Am 18. Jänner geht der dritte Corona-Lockdown in Österreich zu Ende - aber nicht für alle. Denn die Regierung stellt eine Bedingung: Wer Geschäfte, Lokale & Co. besuchen will, braucht ein negatives Testergebnis. So weit so gut. Bisher war allerdings nicht viel über den Ablauf des sogenannten "Freitestens" bekannt. Im "ZiB 2"-Interview nannte Bundeskanzler Sebastian Kurz nun neue Details dazu.

Test nicht älter als 48 Stunden - Sonderregel für Gastro

Will man Kinos, Sportstätten, Hotels oder Kulturveranstaltungen besuchen, muss man ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Die Kontrollen der Bescheide müssen die Betreiber selbst übernehmen. Allerdings gibt es wieder eine Sonderregelung. In der Gastro sieht es nämlich ein wenig anders aus. Hier darf der Test maximal eine Woche alt sein, erklärt der Kanzler. Die Kontrollen würden hier in Form von Stichproben durchgeführt, die von den Gesundheitsbehörden und der Polizei abgewickelt werden.

+++ Nachlesen: Regierung plant Quarantäne-Pflicht für Testmuffel

Kurz: Gastro ab Mitte Jänner nicht rund um die Uhr geöffnet

Es werde überall, "wo man gewohnt ist, ein Ticket herzuzeigen oder im Tourismus den Meldezettel", verlangt werden, einen negativen Test vorzuzeigen. Für die Kontrolle werde der Betreiber zuständig sein. Für die Stichprobenkontrollen in der Gastronomie werde die Gesundheitsbehörde auch "auf die Hilfe anderer Behörden zurückgreifen können, wie zum Beispiel von der Polizei", so Kurz.

Gleichzeitig betonte der Bundeskanzler, es sei ein "Irrglaube", dass die Gastronomie ab dem 18. Jänner rund um die Uhr geöffnet werden könnte. "Es wird auch noch andere Sicherheitskonzepte brauchen. Wir werden nächstes Jahr wieder zur Normalität zurückkehren können - aber einige Monate werden sehr fordernd bleiben."

Gesetzesänderung notwendig

Für das frühzeitige "Freitesten" aus dem bis 24. Jänner aufrechten Lockdown, das laut Regierungsplänen am 15. Jänner starten soll, ist noch eine Gesetzesänderung notwendig. Am Mittwochabend kursierten laut Medienberichten bereits erste Gesetzesentwürfe, bis zum späten Abend lag aber noch kein offizieller Entwurf vor. Laut den Berichten sollen nicht nur Kultur-Veranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Sportveranstaltungen oder der Gastronomiebesuch von der Test-Pflicht umfasst sein, sondern auch Veranstaltungen im privaten Bereich.

Bedenken von Verfassungsjuristen, das geplante "Freitesten" könnte verfassungswidrig sein, wies Kurz zurück. Man werde immer einen Verfassungsjuristen finden, der Bedenken äußert, sagte er. Das "Freitesten" sei ein komplexer neuer Bereich. Die Regierung habe in den letzten Wochen sehr intensiv daran gearbeitet, ein "ausgeklügeltes Modell" zu erarbeiten.

Kein Wort über angebliche Quarantänepflicht für Testverweigerer

Unerwähnt blieben allerdings die möglichen "Strafen" für Testmuffel. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) deutete am Mittwoch an, dass es Regierungspläne für eine Quarantänepflicht für Testverweigerer in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz über 150 geben soll. Wie die Regierung im Dezember bekannt gab, soll der Lockdown für jene ohne Test eine Woche länger dauern.

Kritik an Impfstrategie wies Kanzler zurück

Kritik an den nun zögerlich weitergehenden Impfungen wischte Kurz vom Tisch. "Es gibt keine Impfpause, aber es tritt jetzt das ein, was wir gesagt haben: Dass die Impfungen in Tranchen geliefert werden." Ab Jänner rechne man mit der Lieferung von zunächst 60.000 Impfdosen pro Woche, sagte der Kanzler.

Zum Vergleich mit Israel, wo schon mehr als 600.000 Menschen geimpft wurden, sagte Kurz, das Land habe mit dem Hersteller Pfizer Biontech auf das richtige Pferd gesetzt. Die EU habe mit sechs Unternehmen Verträge abgeschlossen, "nicht wissend, welches Unternehmen am schnellsten den Durchbruch schafft". Die Frage sei es nun, ob die Zulassung von AstraZeneca gelingt - "dann werden wir (in Österreich, Anm.) im 1. Quartal die Möglichkeit haben, weit über 500.000 Menschen zu impfen".

Kurz über Impfstoff-Lieferungen: "Wir rufen alles ab, was wir bekommen können"

"Wir rufen alles ab, was wir durch die Europäische Union in der Beschaffung bekommen können. Mehr können wir nicht abrufen, weil wir uns in der Europäischen Union darauf verständigt haben, dass wir nicht einzeln mit Pharmakonzernen verhandeln, um nicht intern in einen Wettbewerb zu kommen", so Kurz. Den Beschaffungsvorgang durch die EU wollte er nicht kritisieren: Es habe niemand wissen können, das Pfizer Biontech als erster Impfstoff zugelassen wird. Man müsse nun dafür kämpfen, dass die weiteren Impfstoff-Zulassung - "wenn die wissenschaftlichen Standards erfüllt sind" - möglichst "schnell und unbürokratisch" vorangehen, betonte er.

 

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