Zu einer abschätzigen, aber dennoch unsanktionierten Bezeichnung für FPÖ-Obmann Herbert Kickl hat ÖVP-Mandatar Wolfgang Gerstl am Donnerstag im Nationalrat gegriffen.
In der Debatte zur "Stiftung Forum Verfassung" bezeichnete er den abwesenden Kickl in Anspielung an dessen einst geplante Polizei-Pferdestaffel als "Gaulleiter". Die FPÖ reagierte gelassen, Harald Stefan sprach Gerstl die Fähigkeit zum witzig Sein ab. Die Stiftung wurde gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.
Weil die FPÖ die Stiftung nicht nur als "systemwidrig", sondern auch als zu teuer ablehnte, kritisierte Gerstl den FPÖ-Chef, den er als dafür Verantwortlichen vermutete. Gerstl zeigte daher am Rednerpult ein Foto von Kickl am Pferderücken und meinte wörtlich: "Das war eine Provokation für Sparpotenzial, das war die Sparpartei FPÖ, als er um 2,3 Millionen seine persönliche Kavallerie als Gaulleiter im Innenministerium errichten wollte." Und weiter: "Das zeigt, wie man mit Geld provozieren kann. Allein mit Kickls Reitstall hätte man drei Stiftungen finanzieren können."
Fürst: "Gerstls vergebliche Versuche des Witzigseins"
Dass jemand eine Stiftung ablehne, die mit Aufklärung über die Demokratie die Verfassung schütze, spreche Bände, sagte Gerstl. Die FPÖ beharrte aber darauf. 700.000 Euro für die Einrichtung und weiter als jährlich budgetierte Summe für eine Stiftung, die Werbung und PR für eine staatliche Institution mache, sei in Zeiten wie diesen zu viel, meinte FPÖ-Mandatarin Susanne Fürst. Stefan ergänzte, es sei vergeudete Redezeit, sich zu Gerstls vergeblichen Versuchen des Witzigseins zu äußern.
Mit der von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS begrüßten Stiftung soll die Bedeutung der Bundesverfassung und des Verfassungsgerichtshofs stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt und das Verfassungswissen verbessert werden. Auch die Vergabe eines Verfassungspreises für die Vermittlung der Bedeutung der Bundesverfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit sowie zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten ist in Aussicht genommen. Die Stiftung wird eng an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angebunden sein.
Einstimmig beschlossen wurde in der Sitzung dann eine Novelle des Parlamentsmitarbeitergesetzes. Persönliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden dadurch besser für Fälle abgesichert, wenn ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete kurzfristig aus dem Hohen Haus ausscheidet. Auch in diesem Fall werden künftig die üblichen Kündigungsfristen und der damit verbundene Entgeltanspruch gelten.