Vor den Weihnachtsferien im Parlament - bis Mitte Jänner sind keine Plenarsitzungen anberaumt - geht es noch einmal heiß her. FPÖ-Nationalratspräsident Walter Rosenkranz lud ÖVP-Mandatar Wolfgang Gerstl dazu ein, sich bei ihm zu entschuldigen.
In der letzten Nationalratssitzung 2024 laufen die Abgeordneten noch einmal zur Hochform ab. ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl kritisierte die FPÖ in seiner Rede zu einem Auslieferungsbegehren gegen drei freiheitliche Mandatare scharf und sprach von "Scheinheiligkeit". Außerdem sei ein "sehr, sehr schlechtes Licht" über dem, "was der Herr Präsident (Walter, Anm.) Rosenkranz gemacht hat." Es sei verwunderlich, "dass diese drei Ansuchen auf komische Art und Weise irgendwo im Büro des Nationalratspräsidenten liegen geblieben sind"
Dann erinnerte Gerstl Rosenkranz daran, was er bei seiner Antrittsrede gesagt habe. "Der erste und wichtigste Maßstab für Sie ist Verfassung, Freiheits- und Grundrechte, Geschäftsordnungsgesetz entsprechend zu vollziehen". Und: "Viele sind schon enttäuscht von ihrer Amtsführung, viele erwarten sich eine Entschuldigung und ich denke, Sie sollten hier auch wirklich Besserung geloben".
Ordnungsruf und Möglichkeit zur Entschuldigung
Rosenkranz bot Gerstl daraufhin an, seine Wortwahl ("Scheinheiligkeit") zurückzuziehen. Gerstl lehnte ab, weswegen er einen Ordnungsruf bekam. Die Formulierung "Scheinheiligkeit" werde in alter Tradition des Hauses mit einem Ordnungsruf sanktioniert, argumentierte Rosenkranz.
"Was Sie hier übrigens am Rednerpult - Sie wissen, was das auslöst - hinsichtlich des Vorwurfs in meinem Büro oder von mir selbst sei etwas liegen gelassen worden. Sie werden von mir die Möglichkeit bekommen - nachdem ich auch die medienrechtlichen Verfahren jetzt anstrenge - werde ich Sie einladen, sich bei mir zu entschuldigen."
Anschließend brachen in den Reihen der ÖVP Tumulte aus. Rosenkranz erklärte daraufhin einem weiteren Abgeordneten, er werde auch die Möglichkeit, sich bei ihm zu entschuldigen.Die Behauptung sei nämlich "faktenwidrig und das werden in der Zukunft auch einige Gerichtsverfahren nachweisen":